Das Verkehrsschild dient zur Kennzeichnung von Bahnübergängen.
Es bedeutet, dass Züge und Schienenbahnen Vorrang haben. Es gilt für beschränkte als auch für unbeschränkte Übergänge. Dieses Verkehrsschild kann innerhalb von Ortschaften auch allein stehen.
Außerhalb von Ortschaften sind die Verkehrszeichen für beide Straßenseiten anzuordnen und es müssen zusätzliche Bakenzeichen verwendet werden, mit denen die Entfernung bis zum Bahnübergang angezeigt wird.
|
Retroreflektions-Klasse RA1 |