Normgerechte Prüf- und Qualitätskennzeichnung
Die besonderen Gefahren von elektrischen und nicht elektrischen Anlagen, Geräten oder Betriebsmitteln sollten im Sinne der Arbeitssicherheit und dem störungsfreien Betriebsablauf entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Prüf- und Qualitätskennzeichnung enthält Informationen zu den vorangegangenen Untersuchungen und dokumentiert die entsprechenden Prüfungszeiträume. Die sachgemäße periodische Überprüfung der unterschiedlichen Betriebsmittel wird auf der entsprechenden Kennzeichnung eingeprägt und gewährleistet damit eine sichere Funktionsweise der Maschine oder Anlage.
Arbeitsmittel sollten grundsätzlich vor dem Ersteinsatz, in periodischen Abständen während des Arbeitseinsatzes und vor allem bei Defekten geprüft und entsprechend markiert werden. Dadurch können die Wartungs- und Instandhaltung eingehalten und optimiert werden. Außerdem verhindert die regelmäßige Wartung und Instandhaltungen Fehlfunktionen und im schlimmsten Fall Brände oder andere Defekte, die zu Personen- und Sachschäden führen können.