Es handelt sich um ein Verkehrsschild nach StVO mit dem Aufdruck 30 Zone.
Abmessung: 600 x 600 x 2 mm
Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone.
Das Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Zone, in der die Weiterfahrt von Kraftfahrzeugen verboten ist. Ausgenommen sind Fahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter oder blinder Menschen.
Material: Aluminium
Folientyp: RA1
Größe: 600 x 600 mm
Bauart: Flachform
Verkehrszeichen-Typ: Vorschriftszeichen