Tulpenschild "Geschützte Grünanlage"
Bei diesem Schild handelt es sich bei Grünanlagen um freigegebene Flächen zur Nutzung durch die öffentliche Gemeinheit. Durch rechtliche Festsetzungen genießen sie einen besonderen Schutz. Einige Kommunen haben Satzungen aufgestellt, die Vorschriften für die Nutzung regeln.