Die Maße der Kennzeichen von 1910 wurden im Jahr 1934 etwas geändert.
Das vordere Kennzeichen für Kraftwagen hatte eine rechteckige Form.
Geändert wurden: Die Gesamthöhe von 115 mm (1910) auf 135 mm (1934) und der Abstand der Buchstaben bzw. Ziffern von 20 mm (1910) auf 15 mm (1934). Alle anderen Maße blieben: 10 mm Randbreite, 75 mm Höhe der Zeichen, 12 mm Strichstärke der Zeichen. Der Trennstrich sollte 25 mm lang sein.
Die Kennzeichengrößen für Motorräder wurden wie folgt angepasst: von 80 mm Höhe der Tafel (1910) auf 75 mm (1934), von 8 mm Randbreite (1910) auf 6 mm (1934), von 60 mm Höhe der Zeichen(1910) auf 45 mm (1934), von 10 mm Strichstärke der Zeichen auf 8 mm (1934), von 12 mm (1910) Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand auf 9 mm (1934). Der Trennstrich sollte höchstens 18 mm (1910) und 14 mm (1934) lang sein.
Für Kleinkrafträder wurden die Maße im Jahr 1934 in folgender Weise festgelegt:
Die Maße für diese Schilder waren: 60 mm Höhe der Tafel, plus Rand und dabei galt: 5 mm Randbreite, 35 mm Höhe der Zeichen, 6 mm Strichstärke der Zeichen, 7 mm Abstand zwischen den einzelnen Zeichen bzw. Abstand zwischen Zeichen und Rand. Der Trennstrich sollte höchstens 11 mm lang sein.
(Quelle: Geschichte der deutschen KFZ Kennzeichen - 4. Auflage von 2010, S. 102)