Gemäß der Straßenverkehrsordnung zeigt das Schild eine Arbeitsstelle an. Es handelt sich um eine vorübergehende Sperrung einer Straßenverkehrsfläche, zb. weil vorübergehende Bauarbeiten stattfinden. Im Frühjahr sind an vielen Straßen Frostschäden zu reparieren. Auch Vermessungsarbeiten, Grünpflege oder Reinigungsarbeiten müssen regelmäßig Verkehrsflächen sperren. Diese Verkehrszeichen können zur Absicherung von solchen kurzzeitigen Einschränkungen aufgestellt werden. Das Schild ist mit der Bezeichnung Baustellenschild bekannt, aber offiziell wird es in der StVO mit dem Begriff Arbeitsstelle geführt.